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da sie, so verstehe ich Ihre Frage, in 2022 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen bzw. stehen, sind Sie für die Energiepreispauschale anspruchsberechtigt.
Haushalte wie Ihrer, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Der Bundestag hat deshalb die Voraussetzung dafür geschaffen, eine Härtefallregelung für Nutzerinnen und Nutzer solcher Brennstoffe einzurichten.
mit der Strom- und Gaspreisbremse haben wir uns im letzten Winter dafür eingesetzt, dass alle Bürgerinnen und Bürger gut durch den Winter kommen.
Für alle Bürgerinnen und Bürger sind die Preise in die Höhe geschossen, auch für Sie als Besitzer einer Wärmepumpe. Da ich auch eine Wärmepumpe benutze, verstehe ich Sie sehr gut.