Frage von Habs-Joachim G. • 01.03.2023
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Antwort von Bettina Hagedorn SPD • 03.03.2023
Die Energiepreispauschale ist der Bruttorente zuzurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist.
Die Energiepreispauschale ist der Bruttorente zuzurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Es wird nicht dazu kommen, dass jemand gezwungen ist, über seine finanziellen Möglichkeiten hinaus etwas in seinem Haus einzubauen.
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann
Gegenwärtig ist noch nicht geklärt, wann und wo die Anträge zur Entlastung eingereicht werden können.