Hallo und guten Tag Herr Hanko, wann wird in Brandenburg der Antrag für Heizkostenzuschuss für Öl- und Pelletheizungen verfügbar sein? Es ist fast ein viertel Jahr vergangen seit dem Regierungs-
beschluss und nirgends ist eine Info zu finden, wie Brandenburg in diesem Fall vorgeht.
Können Sie eine Info geben, wie der derzeitige Stand in diesem Punkt ist?
Mfg
Sven K., 03130 Spremberg
Sehr geehrter Herr K.
bisher gibt es vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg nur folgende Aussage:
Zusätzlich zu den Preisbremsen für Gas und Strom für 2023 hat der Deutsche Bundestag am 15. Dezember 2022 auch Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas heizen, beschlossen. Danach soll die Bundesregierung mit den Ländern einen Härtefallfonds schaffen, aus dem private Haushalte, die im Jahr 2022 mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas geheizt haben, unterstützt werden sollen.
Für die Entlastungen bei Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas müssen Anträge gestellt werden. Dafür sollen die Länder zuständig sein. Dabei können Rechnungen von den privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 berücksichtigt werden.
Die Höhe der Entlastung bis zu maximal 2.000 Euro soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet werden:
Entlastungsbetrag = 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge). Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Als Referenzpreis ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen. Die Höhe der jeweiligen Referenzpreise steht noch nicht fest.
Es würden demnach 80 % der Kosten übernommen werden, die das Doppelte der Vorjahreskosten überschreiten, sofern der Betrag mehr als 100 Euro beträgt und 2.000 Euro nicht überschreitet.
Der Antragssteller hat mittels eidesstaatlicher Erklärung die Brennstoffrechnung zu bestätigen. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgt über die Länder.
Gegenwärtig ist noch nicht geklärt, wann und wo die Anträge zur Entlastung eingereicht werden können. Die Informationen sind nicht rechtsverbindlich.
Sobald es konkrete Informationen zur Antragstellung gibt, werden wir sie Ihnen hier bereitstellen.
(Quelle mwae.brandenburg.de)
Das ist leider der aktuelle Stand.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hanko