In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit Erneuerbaren Energien zu erfüllen.
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Berlin ist bereits auf eigenes Risiko in Vorleistung getreten, deshalb ist die Antragstellung dort schon länger möglich. Die anderen Länder, so auch NRW, sind jetzt am Zug – denn diese sind für die Auszahlung der Mittel zuständig.
Ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien ist die treibende Kraft für die Transformation zur Klimaneutralität.
Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen.
Die vom Menschen verursachte Klimakrise wird zur Klimakatastrophe, wenn wir den Ausstoß von Treibhausgasen nicht schnell und drastisch reduzieren.
Auskunft zum Antragsverfahren in Ihrem Bundesland kann Ihnen nur Ihre Landesregierung geben. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden, in Hamburg zum Beispiel über das Bürgerbüro der Senatskanzlei unter: