Mit Blick auf den Versicherungssektor müssen wir uns deshalb fragen, ob und inwiefern Klimarisiken systematisch unterschätzt werden und ob diese zu einem Risiko für individuelle Versicherer oder die Finanzstabilität werden können.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Für den Fall, dass Ihr Jahresbruttoeinkommen UNTER dem Grundfreitrag liegt, werden KEINE Steuern auf Ihre Energiepreispauschale erhoben, obwohl es grundsätzlich zutreffend ist, dass es sich bei der Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentnern um eine steuerpflichtige Einkunft handelt.
Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.
der Vorwurf, das Bundeskartellamt sei untätig, stimmt so nicht. Das Bundeskartellamt führt aufgrund der Preisentwicklung der vergangenen Monate eine große Untersuchung der Raffinerie- und Großhandelsebene für Kraftstoffe durch.
Die Ampel-Regierung reagiert damit zügig darauf, dass der durch die Strompreisbremse beschlossene einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit führt.