Frage von Erwin R. • 03.05.2023
![Hubert Faltermeier Portrait von Hubert Faltermeier](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/foto_dr._h.faltermeier2_1.jpg?itok=YoiWHgD-)
Antwort ausstehend von Hubert Faltermeier FREIE WÄHLER
Die Energiepreispauschale müssen Sie Ihrer Bruttorente zurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Zusätzlich teilt ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihrem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mit.
Hier greift die Grundförderung von 30 % – Eigentümer*innen können zusätzlich einen Klimabonus von bis zu 20 % erhalten. Wir fordern weitere Fördermaßnahmen.
Uns ist besonders wichtig, dass niemand – weder (Mit-)Eigentümer, Vermieter noch Mieter – überfordert wird