Frage von Werner L. • 07.07.2023
Antwort von Michael Link FDP • 25.08.2023
Der § 246d BauGB wurde im vergangenen Herbst im Rahmen der Novellierung des Energiesicherungsgesetzes beschlossen.
Der § 246d BauGB wurde im vergangenen Herbst im Rahmen der Novellierung des Energiesicherungsgesetzes beschlossen.
Die Vergangenheit hat gezeigt: Strom aus Erneuerbaren, insbesondere Windkraft, musste ungenutzt abgeregelt werden
Der neue Referenzpreis von 28 Cent/kWh soll ab dem 1. August 2023 gelten
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Mit der Abschaltung unserer drei Kernkraftwerke verzichten wir auf die Produktion von 30 Terawattstunden Strom pro Jahr, das macht sich im Stromnetz bemerkbar. Ich hätte mir daher gewünscht, dass die Kernkraftwerke in dieser angespannten Situation am Netz bleiben können.