Frage von Alma K. • 11.01.2024
Antwort von Stephan Brandner AfD • 13.01.2024
Wir halten nichts davon, den Beamtenapparat weiter aufzublähen
Wir halten nichts davon, den Beamtenapparat weiter aufzublähen
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Gleichzeitig sind die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren hoch. Die dafür zuständigen Behörden müssen genau beobachten, inwiefern die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.