Frage von Manuel M. • 16.08.2021
![Eva Rosen Eva Rosen mit Ella](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/22F77C50-E797-4B76-9DDA-A5BDF041208E.jpeg?itok=afg0eP1S)
Antwort von Eva Rosen dieBasis • 17.08.2021
So bürgernah wie irgend möglich.
So bürgernah wie irgend möglich.
Niemand trägt gerne Maske und sovald das geht sollten wir sie abschaffen!
Die Kompetenzen des/der Datenschutzbeaufttragten sind zu stärken und die Datenschutzbehörden müssen personell gestärkt werden (...).
Dadurch wollen wir den Datenschutz auf Bundesebene stärken und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an die europarechtlichen Vorgaben anpassen.
Eine Arbeitsüberwachung darf in den seltensten Fällen und i.d.R. nur bei einem sehr konkreten Verdacht des Arbeitgebers, ob eines Verstoßes des Arbeitnehmers vorgenommen werden.