Frage von Ursula W. • 20.09.2021
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Antwort ausstehend von Klaus Kinzel dieBasis
das im Juni vom Bundestag verabschiedete Tierarzneimittelgesetz legt in der Tat fest, dass die Basis für die Verordnung von Tierarzneimitteln die tierärztliche Verschreibung sein soll. Ganz neu ist das aber grundsätzlich nicht, denn schon bisher gilt im Arzneimittelgesetz:
Approbierte Tierärztinnen und Tierärzte sind aufgrund ihres Studiums in notwendigem Maße sach- und fachkundig, um apothekenpflichtige Arzneimittel eigenverantwortlich einzusetzen und am Arzneimittelverkehr teilzunehmen.
Weitere Informationen dazu, wie Sie Ihre wertvolle Arbeit verrichten können und welche Medikamente Sie in Zukunft verschreiben dürfen, finden Sie u.a. hier
Die im Rahmen des TAMG vorgenommenen Einschränkungen sind dem Tierschutz nicht dienlich.