Frage von Dirk-Hancord D. • 05.09.2022
![Hendrik Wüst Portrait von Hendrik Wüst](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/hendrik_wuest_auss_1_presse_klein.jpg?itok=-0m1y6fY)
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale
Jeder Mensch sollte sich - ungeachtet seiner sexuellen Orientierung - frei entfalten können und sicher fühlen. Deshalb haben wir uns schon in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 für einen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit eingesetzt.
Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, sind nicht automatisch von Bürgergeldleistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Deshalb tritt zum 1. Januar 2024 das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts in Kraft