![Stefan Klein Portrait von Stefan Klein](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/jpeg-original-kleinstefanmk021psocoatedv330x20cm1.jpg?itok=as6nstzj)
Ihrer Frage kann ich mit einer Antwort über dieses Portal nicht wirklich gerecht werden, dafür ist der angesprochene Themenkomplex zu umfangreich.
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Da Vorruheständler keiner aktiven Beschäftigung nachgehen, und ihnen somit auch keine Fahrtkosten entstehen, ist die Auszahlung der Energiepreispauschale nicht vorgesehen.
Die Politik ist ein vielfältiges Arbeitsfeld, indem es besonders wichtig ist möglichst viele Perspektiven einzubeziehen. Eine, die aktuelle fehlt bringe ich mit
Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.
für die Schüller und Azubis wollen wir ein echtes kostenfreies Azubiticket einführen.