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Bezieherinnen und Bezieher von Vorruhestandsgeld haben, da sie noch nicht im Rentenbezug sind, keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner.
Im Rahmen des neuen Programms „ARBEIT: SICHER + GESUND“ wurde eine Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ unter Einbindung zentraler Interessengruppen gestartet, um einen verlässlichen Rahmen und Handlungssicherheit zu erzielen
In ihrem Fall müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen
Ich werde daher Ihren Hinweis gerne an meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten, mit der Bitte bei der Formulierung von Texten und Gesetzen künftig mehr Achtsamkeit auf die dabei verwendete Sprache zu legen.
Die Hinzuverdienstgrenze entfällt ab 1.1.2023 bei vorgezogenen Altersrenten.