Frage von Sabine M. • 23.11.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 22.06.2023
Der Sozialstaat ist für jene da, die ihn brauchen. Das gilt für Bürgergeld-Empfänger*innen ebenso, wie für alle anderen – auch Beschäftigte.
Der Sozialstaat ist für jene da, die ihn brauchen. Das gilt für Bürgergeld-Empfänger*innen ebenso, wie für alle anderen – auch Beschäftigte.
Die SPD hat in der letzten Legislatur einen Vorschlag ausgearbeitet, der im Septemberplenum beschlossen werden sollte. Das hätte dazu geführt, dass die Energiepauschale zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt wird. Leider haben sich der damalige Koalitionspartner und der dazugehörige Finanzminister (CDU) nicht bereit erklärt, dem Vorschlag zuzustimmen.
Das IAB bewertet das Coaching als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung. Daher haben wir mit dem § 16k SGB II die „ganzheitliche Betreuung“ als eigenständiges Instrument zum 1. Juli 2023 im SGB II aufgenommen.