Sehr geehrte Frau Husmann,
unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 31. Juli 2008 darf ich gerne nochmals zusammenfassen:
Sehr geehrte Frau Husmann,
unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 31. Juli 2008 darf ich gerne nochmals zusammenfassen:
(...) sowohl im deutschen Zivilrecht als auch im Strafrecht sind Löhne verboten, die unter zwei Dritteln des ortsüblichen Tariflohns liegen. In einem solchen Fall macht sich der Arbeitgeber strafbar, und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, Geld nachgezahlt zu bekommen. (...)
(...) Einerseits freue ich mich über die wachsende Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Andererseits haben wir, auch im Weserbergland. (...)
(...) Es gibt einige Programme der Bundesregierung und der Arbeitsagentur, die dem Arbeitgeber für eine gewisse Zeit monatliche Zuschüsse bei der Einstellung eines Langzeitarbeitslosen gewähren. Damit wird in erster Linie dem Arbeitnehmer geholfen, der ansonsten nicht vermittelbar wäre (das ist in der Regel eine Vorraussetzung zur Gewährung des Zuschusses). (...)
(...) Die Grünen im Bundestag haben bereits vor zwei Jahren deutlich gemacht, dass das ALG II nicht so bleiben kann. Das Gebot des Sozialstaates ist es, das Existenzminimum aller Menschen zu decken. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise sehen wir dies nicht mehr gewährleistet. (...)