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Frage von Rüdiger G. •

Frage an Ulrich Kelber von Rüdiger G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kelber,

wenn es um die Arbeitsaufnahme von Arbeitslosen geht, bekommen in vielen Fällen Arbeitgeber Geldgeschenke als Anreiz. Das bedeutet, dass sie zusätzlich, weil sie an der Arbeitskraft doch schon verdienen, noch einmal einen Bonus kriegen. Warum nimmt man nicht dieses Geld und gibt es den Arbeitslosen zu den gleichen Bedingungen?
Oder anders gefragt, warum gibt es für Arbeitslose keine Belohnung, aber in bestimmten Fällen Strafe? Die Arbeitgeber, mit einer sozialen Verpflichtung bekommen keine Strafe aber Belohnung (für ihren "guten Willen")
Und warum heißt es immer, dass man bei Arbeitsaufnahme Unterstützung (je nach Lust und Willkür) von der Agentur für Arbeit bekommen KANN?
Meiner Frau wurde z.B. eine finanzielle Hilfe für den Kauf von Arbeitsschuhen verweigert, weil sie von einer Stunde auf die andere eine Arbeit aufgenommen hat ohne diese Hilfe vorher beantragen zu können. Zu der Zeit, als sie erfuhr, dass sie ab sofort in der Nacht arbeiten kann, hatte das Arbeitsamt bereits geschlossen. Am nächsten Tag, als sie den Antrag abgab, hat sie das denn Leuten bei der ARGE auch so erklärt (was nachweisbar war). Sie bekam dennoch genau aus dem Grund (verspätete Abgabe) eine Ablehnung. Nach dem Widerspruch, wurde sie indirekt sogar als Lügnerin bezeichnet. Wie gesagt, dieser Fakt war beweisbar.
Meine Frage, wieso überhaupt ist es soooo wichtig, ob der Antrag einen Tag eher oder später gestellt wird (egal aus welchem Grund). Ist es nicht wichtiger, dass sich meine Frau selbst bemüht hat? Und warum heißt es immer KANN statt MUSS bei den Unterstützungen? Wozu dieser Bürokratismus?

Vielen Dank für eine Antwort
Rüdiger Götzl

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Sehr geehrter Herr Götzl,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es gibt einige Programme der Bundesregierung und der Arbeitsagentur, die dem Arbeitgeber für eine gewisse Zeit monatliche Zuschüsse bei der Einstellung eines Langzeitarbeitslosen gewähren. Damit wird in erster Linie dem Arbeitnehmer geholfen, der ansonsten nicht vermittelbar wäre (das ist in der Regel eine Vorraussetzung zur Gewährung des Zuschusses).
Dass die Mittel zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme "Kann-Leistungen" sind, hängt damit zusammen, dass zunächst einmal geprüft werden muss, ob das beantragte Mittel auch wirklich sinnvoll und notwendig ist. Den vernünftigen und sparsamen Umgang mit Steuer- und Beitragsgeldern befürworten Sie sicher auch. Dass es bei der Prüfung auch zu unverständlichen Ablehnungen kommen kann, ist leider wahr. Aus Ihrer Schilderung des Falles Ihrer Frau würde ich dies auch erst einmal vermuten, kenne die Sachlage aber zu wenig, um mir dazu ein Urteil zu erlauben.
Ich halte es in solchen Fällen so, dass ich mir von den Fragestellern eine Vollmacht geben lasse, um bei der Arbeitsagentur dezidiert nachfragen zu können, was der Grund für die Entscheidung war (ohne diese Vollmacht werden wir Abgeordneten zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass man uns keine Auskunft aus datenschutzrechtlichen Gründen geben kann). Ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, dass Sie sich entsprechend an meinen Kollegen Ulrich Kasparick als Ihren örtlichen Abgeordneten wenden, damit er gezielt bei Ihrer Arbeitsagentur nachfragen kann.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber