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Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 23.01.2023

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in)  bzw. Pensionär(in) sind.

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