ieraus folgt, dass Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 65 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern beantragen können
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von T. H. • 24.01.2023
Antwort von Thorsten Schick CDU • 05.05.2023
Frage von T. H. • 24.01.2023
Antwort ausstehend von Wolfgang Jörg SPD
Frage von Jeannette M. • 24.01.2023
Antwort von Josip Juratovic SPD • 10.02.2023
Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.
Frage von Kathrin H. • 22.01.2023
Antwort von Bettina Hagedorn SPD • 23.01.2023
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.
Frage von Stephanie B. • 22.01.2023
Antwort von Matthias Pawlik AfD • 22.01.2023
Dieses Thema ist absolut denkbar, gehört aber letztlich in die Hände von Fachleuten auf diesem Gebiet zu denen ich sicher nicht zähle.
Frage von Axel S. • 20.01.2023
Antwort von Markus Reichel CDU • 30.01.2023
Ein derartiger Vorschlag wirft viele Detailfragen auf, die auch nicht kurzfristig zu klären sind. Wir arbeiten daran, das zu konkretisieren.