(...) Januar 2008 in Kraft. Das heißt, Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war und die das 58. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nun bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. (...)
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(...) Das von Ihnen benannte Problem ist aber damit nicht aus der Welt. Wer eine armutsfeste Grundsicherung haben will und möchte, dass keine MindestlohnbezieherIn in die Grundsicherung (mit möglichen Freibeträgen bei Zuverdiensten) fällt, muss einen sehr hohen Mindestlohn fordern. Dagegen kennt das Grundeinkommen dieses Problem nicht, weil es bedeutet: Grundeinkommen plus Erwerbseinkommen. (...)
(...) Es sind Menschen wie Sie, die mich darin bestärken, mit meiner Politik fortzufahren, für meine Forderungen – deutliche Anhebung des Regelsatzes, Mindestlohn, Mindestrente etc. – zu kämpfen. (...)
(...) Bei der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns haben wir uns vom Gesetzgeber leiten lassen, der den pfändungsfreien Betrag einer Person auf etwa 1.000,00 € festgelegt hat. Kein Gläubiger darf diesen pfändungsfreien Betrag für sich in Anspruch nehmen, deshalb haben wir gesagt, dass durch Arbeit mindestens zu gewährleisten ist, dass jemand diesen pfändungsfreien Betrag bezieht. (...)
(...) Es gibt bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Rente eine einfache Faustformel: Bezieher von Regelaltersrenten dürfen unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Bezieher sonstiger Renten – also Rentner, die nicht die Regelaltersgrenze vollendet haben – können grundsätzlich bis zu 400 Euro im Monat ohne Auswirkungen auf die Rente hinzuverdienen. (...)
(...) Für die Einführung eines Grundeinkommens müssten riesige Summen bewegt werden. Ich denke, wir sollten realistisch sein und das Geld, was wir haben, in die Absicherung derer investieren, die in einer Notlage sind. (...)