Frage von Johannes K. • 01.03.2023
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Antwort von Mustafa Güngör SPD • 27.03.2023
Kleinstunternehmen (darunter auch viele Gastrobetriebe) fallen unter eine Bagatellgrenze und müssen gar keine Ausbildungsunterstützungsabgabe zahlen.
Kleinstunternehmen (darunter auch viele Gastrobetriebe) fallen unter eine Bagatellgrenze und müssen gar keine Ausbildungsunterstützungsabgabe zahlen.
Ich begrüße es, dass auch der Deutsche Richterbund im Rahmen der nun beendeten Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben hat. Wie auch alle anderen eingegangenen Stellungnahmen wird diese nun ausgewertet.
Es macht zu gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens keinen Sinn, sich mit einzelnen Beträgen aus den Besoldungstabellen zu beschäftigen.