(...) Eine Privatisierung kommunaler Dienstleistungsunternehmen kann auch nach Abschluss des Abkommens nicht einfach eingeklagt werden. Vielmehr stellt der Entwurf des CETA-Abkommens sicher, dass die Kommunen weder in ihrer Handlungsfreiheit, noch bei der Ausübung ihrer Daseinsvorsorgeverpflichtungen eingeschränkt werden. Auch in Zukunft können Kommunen frei, unabhängig und transparent darüber entscheiden, ob sie ein kommunales Unternehmen privatisieren oder ein privates Unternehmen der öffentlichen Daseinsfürsorge rekommunalisieren. (...)
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Sehr geehrter Herr Rückert,
(...) Es werden in diesem Bereich keine neuen Marktöffnungsverpflichtungen eingegangen. Die Kommunen können auch künftig selbst entscheiden, ob sie ein kommunales Unternehmen privatisieren wollen oder ein privates Unternehmen im Rahmen der Re-Kommunalisierung wieder als kommunales Unternehmen führen wollen - ohne Beschränkungen durch das CETA-Abkommen. CETA beinhaltet hier den gleichen Vorbehalt gegen Öffnungsverpflichtungen, wie er bereits in anderen Abkommen der EU enthalten ist und wie er sich insbesondere im WTO-Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services) seit 1995 bewährt hat. (...)
(...) Ich setze mich daher gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landegruppe für einen materiell und prozessual grundlegend reformierten Investitionsschutz ein. Es muss dabei selbstverständlich sichergestellt sein, dass die demokratisch legitimierten Akteure nicht in ihrer Handlungs- und Gestaltungsfreiheit eingeschränkt werden, die Regulierungshoheit der Staaten unangetastet bleibt und die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht untergraben wird. (...)
Sehr geehrter Herr Rischke,
(...) Die Passage zu den Schiedsgerichten ist in der Tat auslegbar. (...) Bei den bisherigen Wahlen in Bayern bekommen jene Partei und jene KandidatInnen satte Mehrheiten, die CETA und TTIP klar befürworten. (...)