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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Waltraud F. •

Frage an Dorothee Bär von Waltraud F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Bär,
die Bestimmungen bezüglich Schiedsgerichtsverfahren in den geplanten Abkommen CETA und TTIP halte ich für nicht vereinbar mit demokratischen Rechten. Es gibt schon Beispiele, wie große Konzerne mit Hilfe hoch bezahlter Juristen vor privaten Schiedsgerichten "Entschädigungen" in Millionenhöhe erstritten haben, weil Gesundheits- oder Umweltsgesetze ihre Gewinnerwartungen eingeschränkt haben.
Werden Sie sich gegen solche Vereinbarungen einsetzen?
MfG, W. Finckh

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Finckh,

die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, aber auch ich persönlich halten einen besonderen Investitionsschutz in den Beziehungen zwischen hochentwickelten Rechtsräumen - wie den USA und der EU - an sich nicht für zwingend erforderlich. Viele kleinere EU-Mitgliedsstaaten und auch einige Vertreter von deutschem Mittelstand und Industrie betonen aber die Vorzüge eines solchen Systems - das ja auch in Deutschland in 130 Abkommen verankert ist. Gerade für mittelständische Unternehmen können Schiedsverfahren vorteilhaft sein, gegenüber Prozessen vor lokalen US-amerikanischen Gerichten. Die CSU tritt daher dafür ein, dass die aktuellen Verhandlungen zu einer Fortentwicklung dieses bereits seit Jahrzehnten international etablierten Instruments genutzt werden sollten. Mit einer vorbildlichen Regelung in der TTIP könnte ein globaler Maßstab geschaffen werden, um auch in Abkommen mit rechtsstaatlich weniger entwickelten Staaten einen angemessenen Schutz europäischer Unternehmen vor Diskriminierung und Willkür zu ermöglichen.
Ich setze mich daher gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landegruppe für einen materiell und prozessual grundlegend reformierten Investitionsschutz ein. Es muss dabei selbstverständlich sichergestellt sein, dass die demokratisch legitimierten Akteure nicht in ihrer Handlungs- und Gestaltungsfreiheit eingeschränkt werden, die Regulierungshoheit der Staaten unangetastet bleibt und die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht untergraben wird. Durch Fortentwicklungen im Schiedsgerichtsverfahren können wir viele berechtigte Kritikpunkte berücksichtigen und zu echten Verbesserungen kommen: etwa durch größere Transparenz (z.B. durch Veröffentlichung der Schiedsurteile, Zugang zu Verhandlungen und die transparente Auswahl von Richtern), durch Berufungsmöglichkeiten oder Schutzmechanismen vor ungerechtfertigten Klagen.

Ich danke Ihnen für Ihre Frage und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär

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