(...) In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf den Einsatz von sogenannten Upload-Filtern, welche urheberrechtlich geschützte Inhalte frühzeitig erkennen sollen. Unter Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie sind Plattformen betroffen, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen. (...)
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(...) Dabei haben wir uns in der Europa-SPD bis zum Schluss für eine Stärkung der Rechte von Kreativen unter Wahrung der Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer eingesetzt. Eine Verordnung zu Upload-Filtern an sich gibt es nicht. Das geltende Urheberrecht stammt aus dem Jahr 2001 und ist dringend reformbedürftig. (...)
(...) Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. (...)
(...) Plattformen müssen in Zukunft dann mit Rechteinhabern Lizenzen abschließen. Zudem sollen Künstler, Verleger und andere Urheber den Plattformen alle Informationen mitteilen, um erkennen zu können, welche Werke veröffentlicht oder nicht veröffentlicht werden dürfen. (...)