Frage von r H. • 08.09.2005
Antwort von Bernd Koglin FDP • 15.09.2005
Sehr geehrter Herr Heinen,
Sehr geehrter Herr Heinen,
Sehr geehrter Herr Heinen,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 8. September 2005 zum Thema "Wirtschaft", die mir von der Internetseite www.kandidatenwatch.de übermittelt worden ist.
Nach Auskunft der Verwaltung der Stadt Braunschweig war eine Ausschreibung nicht erforderlich, da der Grundstückswert von einem qualifizierten Sachverständigen gemäß den einschlägigen Bestimmungen ermittelt worden ist.
Nach Auskunft der Verwaltung der Stadt Braunschweig war eine Ausschreibung nicht erforderlich, da der Grundstückswert von einem qualifizierten Sachverständigen gemäß den einschlägigen Bestimmungen ermittelt worden ist.