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(...) Jedoch ist meiner Meinung nach grundsätzlich zu sagen, dass in den Verträgen vereinbarte Toleranzgrenzen zunächst mal für beide Seiten verbindlich sind. (...)

(...) Aus diesem Grund enthält Ihr Vertrag, wie Sie selbst mitteilen, eine klare Regelung, in welchem Umfang Sie eine Abweichung hinnehmen müssen bzw. eine Entschädigung verlangen dürfen und auf welcher Grundlage dies berechnet wird (...)

Angesichts der Folgen des Klimawandels ist der Hochwasserschutz eine existentiell wichtige Aufgabe, die in den nächsten Jahrzehnten große Anstrengungen von uns verlangen wird.

Grundsätzlich kann ich Ihnen zusichern, dass Maßnahmen wie die Zweite Deichlinie werden zur Zeit evaluiert, im Verlauf des Jahres 2022 werden wir dazu mehr wissen.

Entsprechend haben meine MitarbeiterInnen Ihre Anfrage an das Büro von Herrn Andreas Schwarz weitergeleitet.