Frage von Jörg B. • 15.05.2006
Antwort von Robert Heinemann CDU • 16.05.2006
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
auch wenn ich in Ihrer Mail keine Frage erkennen kann, möchte ich Ihnen dennoch antworten:
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
auch wenn ich in Ihrer Mail keine Frage erkennen kann, möchte ich Ihnen dennoch antworten:
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
die Abgeordneten haben auch nach dem jetzigen Wahlrecht die Möglichkeit eine Rückmeldung der Wählerschaft auf die geleistete Arbeit zu erhalten.