Frage an Hanna Gienow von Jörg B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Gienow,
Sie werden mir sicher zustimmen, dass Wahlen eine Standortbestimmung darstellen. Sie sind das Mittel der Rückmeldung von Zustimmung oder Ablehnung auf die Arbeit der gewählten Vertreter und zeigen damit, inwieweit die gewählten Vertreter die Belange der Wählerschaft vertreten. Damit sind sie ein wichtiges Mittel der Qualitätssicherung ihrer Arbeit.
Sicher geben sie mir auch recht, dass auf kommunaler Ebene weniger die Zugehörigkeit zu einer Partei zählt, sondern das Eintreten des einzelnen Abgeordneten für seinen Wahlkreis/Wahlbezirk, also dem Vertrauen zwischen Bürger und Abgeordnetem. Somit stimmen sie mir sicher auch zu, dass es daher für jeden Abgeordneten wünschenswert ist, eine Rückmeldung zu seiner eigenen Arbeit zu bekommen, zu sehen, wie seine eigene Arbeit direkt bei den Wählern vor Ort gesehen wird.
Aufgrund dieser Überlegung ist für mich unverständlich, warum gerade ihre Partei ihren Abgeordneten die Möglichkeit nimmt, eine Rückmeldung der breiten Wählerschaft auf die eigene Arbeit zu erhalten. Sie nimmt den Abgeordneten, also ihnen, damit auch die Möglichkeit mit den eigenen Leistung für sich zu werben.
Aus diesem Grund möche ich sie auffordern, der Wahlrechtsänderung ihrer Parteioberen nicht zuzustimmen. Sprechen Sie sich für das Wahlrecht des Volksentscheides aus und gewinnen Sie damit das Vertrauen der Wähler zurück, die sie vertreten, und welches eine wichtige Voraussetzung für ihre Arbeit ist.
Mit freundlichen Grüßen
J. Behrschmidt