Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Andreas Lämmel
Antwort von Andreas Lämmel
CDU
• 13.11.2007

(...) 1: Natürlich gilt in anderen europäischen Ländern die für einen Rechtsstaat fundamentale Unschuldsvermutung „in dubio pro reo“ genauso wie in Deutschland. Ich habe in meiner früheren Antwort deutlich machen wollen, dass dieser Grundsatz auch nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht gefährdet ist, wie in vielen Zuschriften kritisiert wurde. Durch Einführung der Vorratsdatenspeicherung sei eine Unschuldsvermutung nicht mehr gegeben, vielmehr würden Millionen von Bürgern „unter Generalverdacht“ gestellt, so hieß es in vielen Zuschriften. (...)

Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von Dieter Wiefelspütz
SPD
• 16.11.2007

(...) Die weitaus meisten schweren Straftaten haben kein terroristisches Gepräge. Ich bin strikt gegen die Überwachung des Internets. Das Internet ist ein Raum der Freiheit. (...)

Portrait von Henning Otte
Antwort von Henning Otte
CDU
• 03.12.2007

(...) Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist ein solches Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion hierüber wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. (...)

Portrait von Georg Schirmbeck
Antwort von Georg Schirmbeck
CDU
• 14.11.2007

Sehr geehrter Herr Reichel,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht!

Sie können sich sicher sein, daß ich Anfragen, Anregungen und Kritiken sehr ernst nehme.

Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Portrait von Hans-Joachim Hacker
Antwort von Hans-Joachim Hacker
SPD
• 15.11.2007

(...) Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie – wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch – grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf. (...)

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