Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Friedrich Ohnesorge
Antwort von Friedrich Ohnesorge
FDP
• 17.08.2021

Daher wird man die von Ihnen genannten Beispiele, auch wenn wir genau wissen, was sie aussagen sollen, leider auch zukünftig nicht strafrechtlich erfassen können.

Bild von Torsten Einstmann
Antwort von Torsten Einstmann
SPD
• 14.08.2021

Das Leugnen der planmäßigen Ermordung von Menschen mit Behinderungen unter der Nazi-Herrschaft sollte strafrechtlich der Holocaust-Leugnung gleichgestellt sein.

Die zukünftige Kanzlerin, gekleidet in einen grauen Anzug, ein blaues Hemd und eine rote Krawatte blickt herausfordernd in die Kamera. Darunter steht: Ist das Politik oder kann das weg?
Antwort von Pauline Klimas
Die PARTEI
• 14.08.2021

Solange diese Einstellung in unseren Sicherheitsbehörden vorherrscht, wird eine weitere Kriminalisierung von Aussagen rechter Gruppierungen genausoviel bringen wie bisher - sehr wenig.

Ein Mehrwert für Reinickendorf!
Antwort von Dirk Steffel
FREIE WÄHLER
• 17.08.2021

Es wird kaum einen Menschen geben, der dies gut findet. EIne Verherrlich finde ich absurd. Leider ist es immer öffter möcglich auch den Holocaus zu leugnen.

Antwort von Bernd Schwarz
Bündnis 90/Die Grünen
• 20.08.2021

Die mangelhafte Aufarbeitung in Deutschland und auch die Weiterarbeit der Täter und Täterinnen in teils hohen verantwortungsvollen Positionen in Gesundheitsversorgung und -politik prägt unser Land bis heute.

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