Frage von Günter B. • 06.09.2021
Antwort ausstehend von Carsten Schneider SPD
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 ist allerdings nicht mehr nur der halbe, sondern der volle Beitragssatz zu zahlen.
in unserem Wahlprogramm im Kapitel "Gute Rente, gutes Leben: Solidarische Erwerbstätigenversicherung" finden Sie auch unsere Ideen, dem von Ihnen beschriebenen Problem zu begegnen
Als christliche Partei, die sich der Bibel und der Schöpfungsordnung verpflichtet sieht, lehnen wir die gleichgeschlechtliche Ehe (!) klar ab
Die Freien Demokraten haben in Friedrichshain-Kreuzberg selbstverständlich nicht nur Chancen, sie werden dringender gebraucht denn je.