(...) Was die Frage der Vereinbarkeit der Scharia mit dem Grundgesetz angeht, mag dies zum Teil von der jeweiligen Koran-Interpretation abhängen, da die Scharia ja kein fixiertes Recht, sondern vielmehr eine Form der Rechtsfindung ist. Gerade deshalb finde ich jedoch derartige Aussagen wie die von Frau Chebli höchst problematisch. (...)
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(...) jegliche Rechtsprechung auf Grundlage der Scharia halte ich für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Als Voraussetzung für ein friedvolles Miteinander in Deutschland halte ich die deutsche und europäische Rechtsordnung und stehe hinter der Äußerung meines Berliner Bundestagskollegen Kai Wegner auf die Aussage von Sawsan Chebli, dass Gleichberechtigung, Integration und Einhaltung der Menschrechte mit der Scharia unvereinbar seien. Ein weiterer Grund der Unvereinbarkeit ist die Tatsache, dass die Scharia per Definition als Ordnung Gottes gilt und nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden darf (www.igfm.de/themen/scharia/allgemeine-infos/die-scharia-eine-einfuehrung/ ). (...)
(...) 3 GG geregelte Gleichberechtigung von Mann und Frau. Demgegenüber zieht sich die drastische Benachteiligung der Frau wie ein roter Faden durch das islamische Recht. Die Scharia sieht den Mann der Frau übergeordnet. (...)
Sehr geehrteR Herr/Frau S.,
für uns gilt das Grundgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Budke
(...) Aber für mich stellt sich die Frage eigentlich auch nicht. Das Grundgesetz gilt ohne Einschränkung, das ist aus meiner Sicht die entscheidende Feststellung! (...)
Sehr gerne kümmere ich mich darum. Ich frage im Landesverband und Bezirksverband nach, ob es Mitglieder aus dem LKr Lichtenfels gibt, oder sich schon ein Kreisverband gegründet hat.