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Portrait von Sven Lehmann
Antwort von Sven Lehmann
Bündnis 90/Die Grünen
• 05.06.2024

Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es wie geplant ab November in Kraft treten. Standesämter sind dann gemäß der Bestimmungen im Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet, Namens- und Personenstandsänderungen durchzuführen.

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