(...) Immer wieder wird über mangelnde Fachkräfte geklagt, aber es wird die Ausbildung in so wichtigen Berufen nicht mit einer Ausbildungsvergütung finanziert. Wir werden das immer wieder anmahnen und beantragen und ich kann nur hoffen, dass nach der nächsten Bundestagswahl andere Mehrheitsverhältnisse herrschen um dies zu ermöglichen. (...)
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(...) Soweit mir bekannt ist, werden diese Grenzwerte von den hierzulande verkäuflichen Geräten in aller Regel nicht überschritten. Grundsätzlich halte ich es jedoch auch für sinnvoll, dort wo es technisch möglich und praktikabel ist, auf eine kabellose Verbindung zu verzichten. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen eine Gesundheitsgefährdung zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin keine Expertin in Fragen des Mobilfunks und einer möglicherweise gesundheitsschädlichen Auswirkung des Ausbaus von 5G-Mobilfunkinfrastruktur. Nach gegenwärtigem Stand der Forschung gibt es laut Bundesamt für Strahlenschutz keine Erkenntnisse darüber, dass die elektromagnetischen Felder in den Frequenzbereichen von 5 Ghz und höher Gesundheitsrisiken bergen. (...)
(...) Was speziell die gesundheitliche Belastung von Kindern durch WLAN in den Schulen angeht, so fällt die Zuständigkeit für die technische Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. der einzelnen Schule. (...)
(...) Daraus lässt sich auch ein Interesse der Wirtschaft ableiten, die Kinder frühzeitig an digitaler Technik auszubilden. Auch wenn das Bundesamt für Strahlenschutz derzeit nicht von gesundheitlichen Risiken ausgeht, setzt es sich aus Gründen der Vorsorge für die weitest gehende Reduzierung der Strahlenbelastung ein. Eine Reduzierung ist schon allein, wie Sie ja auch anführen, durch kabelgebundenes Internet möglich. (...)
(...) Grundsätzlich unterstützen wir als LINKE bei der Festlegung von Grenzwerten das Vorsorgeprinzip, um den Risiken für Bürger*innen zu begegnen. Wir wenden uns vehement dagegen, Technologien oder Stoffe ohne abschließende rechtlich vorgeschriebene Risikobewertung in Umlauf zu bringen. (...)