(...) 2) Begrenzung der Strafbarkeit auf Inlandstaten: Die derzeitige Rechtslage hat unter deutschen Wissenschaftlern große Unsicherheit im Hinblick auf internationale Kooperationen ausgelöst, das sie unklar ist. Es sollte daher eine Klarstellung erfolgen, dass sich die Strafvorschriften des Stammzellgesetzes auf die ungenehmigte Verwendung embryonaler Stammzellen beziehen, die sich im Inland befinden. (...)
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(...) Mir ist wichtig, den hohen deutschen Standard beim Lebensschutz zu erhalten, der auch in Zukunft durch das Embryonenschutzgesetz gewährleistet wird. Gleichzeitig will ich aber auch meiner Verantwortung für die medizinische Forschung und die sich dadurch eröffnenden Heilungschancen gerecht werden. (...)
(...) Die Beratungen, ob das Stammzellgesetz überhaupt verändert werden soll, sind nicht abgeschlossen. Ob es zur Frage einer Stichtagsverschiebung im Stammzellgesetz einen Unionsfraktionsantrag geben wird, steht noch nicht fest. (...)
(...) Ihren Vorwurf der Heuchelei kann ich nicht nachvollziehen. Bereits in den vergangenen Oppositionsjahren hat die SPD in Hamburg sich nachhaltig mit dem Thema Bildung befasst und zahlreiche inhaltliche Vorschläge hierzu gemacht. Wir haben uns durchaus selbstkritisch mit unserer Vergangenheit in diesem Politikfeld befasst, aus Fehlern gelernt und neue Wege eingeschlagen. (...)
Sehr geehrter Herr Hagens,
(...) Als katholische Christin bin ich der Auffassung, dass der kranke und leidende Mensch vom Gesetzgeber erwarten kann, dass dieser alles in seiner Macht stehende tut, Wege zur Heilung zu eröffnen. Alzheimer, Parkinson und Krebs sind Geißeln der Menschheit, die die Mediziner mit Hilfe der Stammzellforschung überwinden wollen. Der alte Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen zwingt die Forschung in Deutschland, mit tierischen Stoffen verunreinigte Zelllinien zu benutzen. (...)