Frage von Maria S. • 09.03.2023
Antwort ausstehend von Dietmar Woidke SPD
Dauert die Krankheit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr, gelten Leistungsempfänger nicht mehr als erwerbsfähig und der Anspruch auf Bürgergeld entfällt. Danach können Sie beim Amt für Soziales einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit stellen.
Brandenburg zahlt als eines der ersten Bundesländer das neue und erweiterte Wohngeld Plus bereits seit dem 1.1.2023 aus.