Herr Heil in welcher Form erhalten langzeiterkrankte mit KG Bezug, ohne Arbeitsvertrag und ohne Arbeitslosenmeldung finanzielle Unterstützung ?
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie einen Antrag auf Bürgergeld bei dem für Sie zuständigen Jobcenter stellen. Dauert die Krankheit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr, gelten Leistungsempfänger nicht mehr als erwerbsfähig und der Anspruch auf Bürgergeld entfällt. Danach können Sie beim Amt für Soziales einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit stellen.
Falls die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld nicht vorliegen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beim Amt für Soziales oder bei der Stadt bzw. der Gemeinde beantragt werden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet auf seiner Internetseite einen Wohngeldrechner an.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil