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Frage von Günter N. •

Weshalb zahlen Rentner noch immer den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zur Krankenversicherung?

Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld, müssen aber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen.
Zitat:
"§ 243 SGB V Ermäßigter Beitragssatz
Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Dies gilt nicht für die Beitragsbemessung nach § 240 Absatz 4b. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder."
Dem gegenüber steht:
Zitat:
"§ 247 SGB V Beitragssatz aus der Rente
Für Versicherungspflichtige findet für die Bemessung der Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung der allgemeine Beitragssatz nach § 241 Anwendung. ..."
Als Rentner zahle ich demnach für eine Leistung, die ich überhaupt nicht beanspruche!? Warum müssen Rentner den allgemeinen Beitragssatz zahlen anstatt den ermäßigten?? Wann plant der Gesetzgeber, dies entsprechend zu ändern?
Auch würden die Rentenversicherungsträger pro Rentner und Monat um 0,6 Prozent Beiträge entlastet.

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