Frage von Peter S. • 12.06.2023
![Claudia Bernhard Portrait von Claudia Bernhard](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/bernhard.jpg?itok=oJnyF2Nw)
Antwort ausstehend von Claudia Bernhard DIE LINKE
Das Grundgesetz unterscheidet nicht nach der Ursache für den Hilfebedarf. Deshalb sind auch keine unterschiedlichen Niveaus des menschenwürdigen Existenzminimums für unterschiedliche Personengruppen und damit auch für eine Differenzierung nach der Ursache der Hilfebedürftigkeit begründbar.
Die höhere Rentenerhöhung im Osten ergibt sich aus der Rentenangleichung Ost-West.
Die SPD will die gesetzliche Rentenversicherung perspektivisch zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln.
Der Gesetzentwurf soll im Plenum am 5. Juli 2023 verabschiedet werden.