Frage von Günter D. • 09.10.2024
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung zuzulassen, um die ansonsten entstehenden Lücken zu schließen.
Die Grundlage für die Absicherung pflegender Angehöriger in der Rentenversicherung befindet sich in § 3 Satz 1 Nr. 1a Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Danach können Personen, die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge über die Pflegekasse erhalten.