(...) Dies ist auch der Grund, weshalb eine unmittelbare Übertragung der Neuregelung auf den Rentenbestand zurzeit nicht versprochen werden kann. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir die Lage der derzeitigen Erwerbsminderungsrentner durchaus auch in den Blick nehmen. Sie profitieren von den Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten ebenso wie von den zuletzt außergewöhnlich guten Rentenanpassungen, mit denen sichergestellt ist, dass die Rentner auch von der guten Lohnentwicklung profitiert haben. (...)
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(...) Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass der Rentenpakt ein wichtiger Meilenstein ist, aber wir sind noch nicht am Ende des Weges. Wir werden für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und angehörige gepflegt haben, aber trotz langjähriger Beitragszahlung im Alter grundischerungsbedürftig sind, eine Grundrente einführen, die ein Alterseinkommen oberhalb des Grundsicherungsbedarfs sicherstellt und damit ihre Lebensleistung besser anerkennt. (...)
(...) leider haben Sie völlig recht. Bisher konnten wir keine Regelung erreichen, die auch für die Rentner*innen gilt, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen. Das muss sich ändern, bisher war es aber leider nicht möglich da Fortschritte zu verhandeln. (...)
(...) November 2018 mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen hat. (...) Durch das Gesetz wird die Zurechnungszeit bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze ausgeweitet. (...)
(...) Insofern ändert sich für Sie nichts. Wir sprechen zwar über weitere Hilfen für Menschen, die wie Sie vorher erwerbsunfähig geworden sind, aber da ist noch nichts Konkretes in Sicht. (...)
(...) Durch den isolierten Bezug von SGB II – Leistungen (= Hartz IV) werden keine eigenständigen Rentenansprüche erworben. In dieser Zeit werden nur sogenannte „Anrechnungszeiten“ belegt. (...)