![Hubertus Heil Portrait von Hubertus Heil](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/z26f99vdgd3r45s8rk02.jpg?itok=oZpKFfG2)
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfragen zum Elternunterhalt.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfragen zum Elternunterhalt.
(...) Ich nehme an, Sie meinen "Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern". (...)
(...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. (...)
(...) Wir fordern, § 94 SGB XII um eine Regelung zu ergänzen, nach der bei der stationären Hilfe zur Pflege Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern unberücksichtigt bleiben, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Zudem soll auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben. (...)
(...) ehrlich gesagt, ist es mir auf der Grundlage dieser wenigen Informationen nicht möglich, Ihren beschriebenen Fall hier zu beurteilen. Ich rate Ihnen, sich mit Ihrem Problem an Ihre Bundestagsabgeordnete oder die SPD vor Ort zu wenden. Meine Kollegin Michelle Müntefering wäre in diesem Falle die Bundestagsabgeordnete: http://www.michelle-muentefering.de/ (...)
(...) Grundsätzlich wollen wir aber an den selbstständigen Alterssicherungssystemen – der gesetzlichen Rentenversicherung auf der einen Seite und der Beamtenversorgung auf der anderen Seite – festhalten. Wichtig ist, dass es bei einem Vergleich des Lebenseinkommens nicht zu einer Besserstellung des beamteten Personals gegenüber vergleichbaren Beschäftigten kommt. (...)