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Matthias Bartke
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Frage von Stefan M. •

Frage an Matthias Bartke von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

mich irritiert das Stilschweigen zu dem Thema "Einkommen von pflegebedürftiger Eltern", welches in der Koalitionsvereinbarung festgesetzt ist.

1) Es gibt derzeit weder ein Gesetzesentwurf, noch gibt es eine Debatte darüber
2) Anfragen der Bevölkerung werden mit einem Formbrief "Die Finanzierung steht noch nicht fest" beantwortet

Das dieses Thema dringendsten umgesetzt werden muss, ist unstreitig, deshalb steht es auch in der Koalitionsvereinbarung.

Frage:

1) Wie kann ich als Bürger den Verlauf beobachten? Bisher scheint es noch nicht einmal eine Diskussion zu geben.
2) Warum wird über die "Finanzierung" gesprochen? Wird es erst umgesetzt, wenn es Geld gibt?
3) Wann ist mit einem Gesetzesentwurf zu rechnen?

Es erscheint mir persönlich, dass dieses Thema von der GroKo ignoriert und nicht verfolgt wird. Eine Übergangslösung, wie z.b. die Freibeträge zu erhöhen wäre ein einfaches.

Herzliche Grüsse und Danke für Ihr politisches Engagement,

S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Makowsky,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich habe großes Verständnis für Sie, wenn Sie die bisherigen Regelungen zum Elternunterhalt für ungerecht halten.

Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die vereinbarte Regelung werden wir definitiv umsetzen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass die unterschiedlichen im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen über die gesamte Legislaturperiode hinweg verteilt werden, um jedem Gesetzesvorhaben den notwendigen Entwicklungs- und Bearbeitungsraum zu gewähren. Das Thema wird auf keinen Fall ignoriert oder nicht verfolgt. Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern inklusive der Fragen der Finanzierung sind noch vor dem Sommer 2019 im Bundeskabinett geplant.
Danach werden wir uns im Parlament mit dem Entwurf der Bundesregierung befassen.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetze.html können Sie verfolgen, wann der Entwurf für die SGB IX/SGB XII-Änderungen vorliegt.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke