(...) Zu der Feiertagsregelung in Deutschland: Eine ausdrückliche Kompetenz des Bundes für die gesetzliche Regelung von bundeseinheitlichen Feiertagen besteht nicht. Deshalb liegt dieser Bereich der Gesetzgebung nach Artikel 70, Absatz 1 des Grundgesetzes in den Händen der Länder. (...)
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(...) die Aussage ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Ich setzte mich tagtäglich sachlich mit der Politik der CSU und - soweit das möglich ist - auch mit Herrn Söder auseinander. In diesem Fall habe ich mal ein deutliches Wort für notwendig gehalten, denn auf einen groben Klotz gehört mitunter auch ein grober Keil. (...)
(...) Dieses Abgeordnetenstatut soll mit der nächsten Legislaturperiode, also für das Parlament, welches 2009 gewählt wird, in Kraft treten. Über die Fortführung "von Büropauschalen ohne Belege" wurde im Rahmen des Statutes nicht abgestimmt. Das Statut selbst lässt diese Frage offen, unter welchen Bedingungen in Zukunft die Büroausgaben erstattet werden. (...)
(...) Die Bedeutung auch des Elternunterhalts besteht darin, dass er grundsätzlich vor jeder anderen staatlichen Hilfe zu gewähren ist. Danach kommt staatliche Hilfe erst in Betracht, wenn eigene finanzielle Mittel und die der Familie nicht ausreichen, den Unterhalt zu gewährleisten (Subsidiaritätsprinzip). Soweit Kinder zum Elternunterhalt herangezogen werden, ist deren Leistungsfähigkeit entscheidend. (...)
(...) Ihr Fall ist in meinen Augen klar. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass beim Elternunterhalt nicht das Einkommen des Partners angerechnet werden darf. Das gilt für alle Partnerschaften, für Eheleute, für gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften und natürlich auch für nichteheliche Lebenspartnerschaften. (...)
(...) Selbstverständlich haben Sie Recht damit, dass für eingetragene Lebenspartnerschaften keine rechtliche Gleichstellung zu Ehen besteht. Dennoch begründet auch die Lebenspartnerschaften weitreichende gegenseitige Unterhaltspflichten. Ich halte es für notwendig, dass dieses Missverhältnis von Rechten und Pflichten - aktuell zum Beispiel im Bereich der Erbschaftsteuer - behoben wird. (...)