Frage an Michael Hartmann von Friedrich G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Genosse Hartmann,
ich bin seit über 35 Jahren Mitglied der SPD. Aktuell ärgere ich mich sehr über den offen ausgetragenen Zwist zwischen Kurt Beck und Franz Müntefering in Bezug auf Verlängerung von ALG 1 für altere Menschen. Wieso kann das nicht vorab intern geregelt und dann der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden ?
Noch etwas:
am 01.11.07 fahre ich wieder einmal nach Rüsselsheim zur Arbeit, während in Mainz Feiertag ist. Wieso gelingt es Bundestag / Bundesrat nicht, ein einheitliches "Feiertagsniveau" in Deutschland einzuführen ?
Gruss
Friedrich Görl
Lieber Friedrich Görl,
herzlichen Dank für Deine Anfrage bei abgeordnetenwatch.de die ich hiermit beantworte.
Der vergangene Bundesparteitag der SPD in Hamburg hat eindrucksvoll bewiesen, dass trotz der unglücklichen Debatte im Vorfeld am Ende ein gutes Ergebnis erzielt werden konnte.
Zu der Feiertagsregelung in Deutschland: Eine ausdrückliche Kompetenz des Bundes für die gesetzliche Regelung von bundeseinheitlichen Feiertagen besteht nicht. Deshalb liegt dieser Bereich der Gesetzgebung nach Artikel 70, Absatz 1 des Grundgesetzes in den Händen der Länder. Der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag ist der „Tag der Deutschen Einheit“, jedes Jahr am 3. Oktober. Er wurde im Rahmen der Wiedererlangung der deutschen Einheit zum nationalen Feiertag erhoben und ist Teil der Staatssymbolik der Bundesrepublik Deutschland.
Durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder sind neun Feiertage bundeseinheitlich gesetzlich geschützt:
- 1. Januar: Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- 1.Mai
- Tag der Deutschen Einheit
- erster Weihnachtstag und zweiter Weihnachtstag.
Gesetzlich geregelte Feiertage des Bundes und der Länder sind nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung Tage der Arbeitsruhe und dienen der seelischen Erholung.
Mit freundlichen Grüßen
Dein
Michael Hartmann