![Ralf Brauksiepe Portrait von Ralf Brauksiepe](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/dr_ralf_brauksiepe_56.jpg?itok=CH7OPmAP)
Sehr geehrter Herr Sauerbier,
Sehr geehrter Herr Sauerbier,
(...) Wir werden die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen in Jobcentern ebenso wie die alleinige Aufgabenwahrnehmung durch Optionskommunen verfassungsrechtlich absichern. Für die Aufgabenwahrnehmung in Jobcentern oder durch Optionskommunen soll ein Regel-Ausnahmeverhältnis gelten. Mindestens drei Viertel der Grundsicherungsstellen werden Jobcenter sein, bis zu einem Viertel Optionskommunen. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag hat sich mittlerweile auf eine Verfassungsänderung geeinigt, die weiterhin eine Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern erlaubt. Außerdem wird die die Zahl der Optionskommunen, in denen die Arbeitslosen komplett von den Kommunen betreut werden, von 69 auf 110 steigen. (...)
(...) zunächst das Wichtigste: Erwerbslose müssen erstens das Recht auf eine wirklich bedarfsdeckende Grundsicherung bekommen und zweitens muss die Lohndrückerei durch Hartz IV beendet werden. Dafür muss der Zwang fallen, auch unzumutbare Arbeit anzunehmen, die entsprechenden Sanktionen müssen beseitigt werden. (...)