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Als das Abgeordnetengesetz reformiert wurde, gab es die Verständigung darauf, dass es eine Anpassung der Entschädigung auf der Basis der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte erfolgen soll.
Zu Beginn der Legislatur haben wir die 2014 eingeführte Regelung bestätigt, die von einer neutralen Kommission unter Mitwirkung des Bundes der Steuerzahler empfohlen wurde.
Der Bundestag hat mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine neue Untergrenze eingezogen, die zu einer Lohnerhöhung für Millionen Beschäftigte führt. Die Erhöhung des Mindestlohns wird auch dafür sorgen, dass die Löhne insgesamt steigen werden.
Eine Stärkung der Tarifautonomie funktioniert darüber, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich Art. 9 GG entsprechend organisieren, um Tarife und Arbeitsbedingungen auszuhandeln
Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.