![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Zusätzlich wird es eine Härtefallregelung für Mieter und Wohnungseigentümer geben, die andere Energieträger nutzen. Hinzu tritt die Strompreisbremse, mit denen sämtliche Haushalte entlastet werden.
Zusätzlich wird es eine Härtefallregelung für Mieter und Wohnungseigentümer geben, die andere Energieträger nutzen. Hinzu tritt die Strompreisbremse, mit denen sämtliche Haushalte entlastet werden.
Für Wärmepumpenbesitzer stellt die Strompreisbremse eine Entlastungsmaßnahme dar. Ab dem 1. März gilt rückwirkend für den 1. Januar, dass bei einem Stromverbrauch bis zu 30.000 kWh pro Jahr der Strompreis bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, gedeckelt wird - bei einem Basisbedarf von 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs.
Ja, wer freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann aus der GKV austreten und sich privat versichern.
Um die gesetzliche Rentenversicherung zu sichern, wird derzeit an einem zweiten Reformpaket gearbeitet.