
Tatsächlich prägen Senior*innen bzw. Rentner*innen das kulturelle Leben von Publikumsseite mehr denn je.
Tatsächlich prägen Senior*innen bzw. Rentner*innen das kulturelle Leben von Publikumsseite mehr denn je.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen bei Baumaßnahmen an schulisch bedarfsnotwendigen Sportanlagen – darunter auch Hallenbäder – mit Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG).
Die Gemengelage ist komplex und immer wieder Teil der politischen Debatte.
Echte Wertschätzung bedeutet eine Unterstützung vor Ort auch bei Abbau von Bürokratie bei Förderungen, Mitgliederverwaltung etc., und eine weiterhin verlässliche landesweite Ehrenamtsförderung.
Um Vereinen, die gemeinnützige Ziele verfolgen, Gebühren für die Durchführung von Veranstaltungen zu ersparen, kann man Bagatellgrenzen einführen, unter denen keine Kosten für solche Vereine entstehen.