Frage von Jonathan K. • 16.05.2024
Antwort ausstehend von Agata Reichel-Tomczak CDU
Für Busfahrerinnen und Busfahrer gelten hohe Anforderungen und die Verpflichtung zu entsprechenden Tests.
Um Leben zu retten ja. Ohne Datenschutz und Datensicherheit für Abhören, Anwender und Eigentümer von Fahrzeugen Nein. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
Was Ihre Frage zur Wiedererlangung der Führerscheine bei einem Überschreiten des Grenzwerts betrifft: Grundsätzlich kann ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben, da ich keine Rechtsberatung durchführe. Am besten Sie wenden sich hier an Personen, die dies machen.