Frage von Marius S. • 19.05.2024
Antwort von Volker Wissing parteilos • 06.06.2024
Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen.
Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen.
Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und: Es wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum vorgeschlagen,
Die Festlegung eines Grenzwerts von Cannabis ist nicht trivial.
wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen.
Unterlagen finden Sie im Transparenzportal und in der Parlamentsdatenbank, Kosten für die bisherigen Gutachten sind nicht in den 120 Millionen Euro enthalten