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Frage von Marvin M. •

Führerscheinentzug Amnestie möglich?

Sehr geehrter Herr Heidenblut,

ist eine Amnestieregelung für den §69a (Entziehung der Fahrerlaubnis) geplant? Ich weise darauf hin, dass ohne eine Amnestie jeder mit einer vergangenen Grenzwertüberschreitung von 1ng für 15 Jahre (!) vorbelastet ist.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

zunächst bin ich sehr froh, dass wir heute, wie mit dem CanG zugesagt, endlich auch eine neue Regelung für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr beschließen. 

Eine Amnestieregelung ist dabei nicht vorgesehen. Die Frage ob aber Verfahren zur Wiedererlangung des Führerscheins unter der neuen Rechtslage auch zeitnah neu angegangen werden können, kann Ihnen nur ein Anwalt beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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